Flughafenausbau stoppen!

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Fertigstellung der Landebahn Nordwest (Einweihung Herbst 2011) kritisch begleiten, erschweren ... oder warum nicht das Unmögliche versuchen?

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Informationen verbreiten, Kleingruppenaktionen, Öffentlichkeit erzeugen, ohne Flugzeug reisen, ...
06.05.2011, 19:32 Uhr

Widerstand und Verfahren rund um Bau der Landebahn Nordwest

Über zwei Jahre nach Räumung des Widerstandsdorfes im Kelsterbacher Wald und Rodung von insgesamt etwa 350 Hektar Wald steht die Einweihung der vierten Rollbahn am Frankfurter Flughafen, der sogenannten Landebahn Nordwest kurz bevor. Zeitgleich finden noch immer Prozesse gegen Aktivist_innen statt die sich während und nach der Rodung gegen den Ausbau engagierten. So auch am Dienstag gegen Franziska, der vorgeworfen wird im Frühjahr 2009 zweimal Bäume in der Nähe der Rodungsfläche besetzt zu haben und bei der Räumung des Hüttendorfes anwesend gewesen zu sein.

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Dienstag, den 10.05.2011
09:00 Uhr
Amtsgericht Rüsselsheim, Saal 01
(Johann-Sebastian-Bach-Str. 45)

 

Auch wenn es gegen den Bau der Landebahn Nordwest keine so große und weitreichende Bewegung gibt und gab wie Anfang der 80er Jahre gegen die Startbahn West, so gab es doch vielfältige Aktionen, die teilweise den Ausbau direkt störten und zum anderen Teil zwar „nur" rein symbolisch waren, aber doch auch für öffentliche Aufmerksamkeit sorgten und so weitere Menschen motivierten sich kritisch zu informieren und Stellung zu beziehen. Das Wissen darüber, dass der Ausbau und Betrieb von Flughäfen nur durch hohe Zuschüsse von Land, Bund und EU möglich ist, dass die Fluggesellschaften durch steuerbefreitem Kerosin begünstigt werden und dass bei den Flugzeugbauern wie Aribus oder Boeing milliardenschwere Militäraufträge die Profite garantieren, lässt Wut aufkommen - und den Wunsch selbst etwas zu verändern. Aufgrund der aktuellen Atom-Debatte, gewinnt das Thema auch angesichts der Möglichkeit eines Flugzeugabsturzes über Atomkraftwerken wie dem AKW Biblis oder über Chemiewerken wie den in Flughafennähe angesiedelten Ticona-Werken an gesellschaftlicher Brisanz.

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Der Ausbau des Frankfurter Flughafens bedeutet aber auch den Verlust von Lebensqualität durch die Zerstörung des öffentlichen Waldes, der als Bannwald gegen den Lärm und Naherholungsgebiet eine doppelte Funktion hatte. Damit einher geht eine zunehmende Privatisierung von immer mehr öffentlichen Flächen, die gerade aufgrund der immer stärker auseinandergehenden „sozialen Schere" nicht hinnehmbar ist. Mit dem Anstieg des Flugverkehrs kommen zusätzliche Lärmbelastungen und damit auch massive gesundheitliche Risiken auf die umliegenden Gemeinden zu. Doch es geht nicht nur um die sinkende Lebensqualität und Zerstörung von Ökosystemen hier vor Ort, sondern vor allem auch um weltweit sichtbare Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs, um Flüchtlinge, die angesichts des Flughafenabschiebeverfahrens ganz besonders entrechtet werden, um grenzenlose Expansionssucht und ausbeuterischen globalen Warenhandel, ... kurzum: um brutale Eingriffe in die Leben vieler zugunsten der Erhaltung des auf stetigem Wachstum basierenden Systems.

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Als sich 2008 der Bau der Landebahn und die damit einhergehende Rodung des Waldes abzeichnete, wurde im Mai 2008 ein Teil des rodungsbedrohten Kelsterbacher Waldes besetzt. Das Widerstandsdorf der Ausbaugegner_innen, dass aus der im Mai 2008 begonnenen Besetzung entstand wurde im Februar 2010 geräumt. Bis dahin war es Ort der Vernetzung und des Widerstandes.


Eine Dokumentation aus dem Januar 2009 gibt einen kleinen Einblick in die chaotische Vielfältigkeit des damaligen Waldcamps, das viele Menschen anzog:



Unter anderem, weil sie dort lebte und so dem Flughafenausbau im Weg war, steht die Aktivistin Franziska nun vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen bei der Räumung des Widerstandsdorfes am 18. Februar 2009 anwesend gewesen zu sein und sich in einem Baumhaus festgekettet zu haben.

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Im Zusammenhang mit dem Flughafenwiderstand in Kelsterbach und gerade auch mit der Hüttendorfräumung und den in diesen Zeitraum fallenden Aktionen wurden viele Verfahren eingeleitet. Die meisten wurden jedoch ziemlich schnell (mit oder ohne Auflage) eingestellt. Gegen einige wird allerdings nun um so hartnäckiger verhandelt. Die Flughafenbetreiberin FRAPORT hat Strafanzeigen gegen die „Störer_innen" der schönen expandierenden Fraport-Welt gestellt und eine „unvoreingenommene" Justiz, die immer für den Ausbau entschieden hat, führt nun Prozesse gegen Personen, die sich für Umwelt- und Klimaschutz sowie ein lebenswertes Rhein-Main Gebiet eingesetzt haben.

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Anders als durch den Schutz des Profitinteresses, lässt sich die Fortführung der Verfahren kaum erklären. Das von den Gerichten nach wie vor vorgeschobene öffentliche Interesse ist jedenfalls reine Makulatur. Der Kreistag Groß Gerau appellierte am 25. März 2010 an den Flughafenbetreiber Fraport, seine Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch im Kelsterbacher Wald zurückzunehmen (hier nachlesen). In einem am 13. April 2010 veröffentlichten offenen Brief sprachen sich ebenfalls zahlreichen Umwelt- und Verkehrsverbände für die Einstellung der Verfahren aus (hier nachlesen).

 

 

 

 

 

ZU BISHERIGEN VERFAHREN

 

 

CÉCILE VOR DEM AMTSGERICHT FRANKFURT

 

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Im letzten Jahr sorgte ein Politprozess gegen Klettereichhörnchen Cécile vor dem Amtsgericht Frankfurt, der nach drei langen Verhandlungstagen mit einer Verurteilung in Höhe von 15 Tagessätzen endete, für Aufsehen. Gegen sie wurde wegen drei verschiedener Vorwürfe verhandelt: der Besetzung einer Rodungsmaschine im Januar 2009, einer Baumbesetzung im selben Zeitraum und einer Kletteraktion im Rahmen des Jugend-Umwelt-Kongresses 2008/09 in Frankfurt.


Die Verhandlung war von Kontrasten geprägt: Bunter Protest mit Transparenten vor Gericht versus massives Polizeiaufgebot; üblicherweise für schwere Gewaltverbrechen vorbehaltener Hochsicherheitssaal versus auf sehr dünnem Eis liegende Beweislage.



Aus der Beweisaufnahme ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung. „Juristisch müsste es einen Freispruch geben - politisch wollen sie aber eine Verurteilung", fasste damals ein Prozessbeobachter die Situation zusammen - und er sollte Recht behalten. Am 15. April 2010 fand der dritte Verhandlungstag statt und kurz vor 22 Uhr das Urteil durch Richter Henrici ein Urteil gesprochen: Cécile wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 8 Euro wegen dreifachem Hausfriedensbruchs, davon einmal in Tateinheit mit Nötigung verurteilt. 15 Tagessätze, weil ein solches Urteil besonders schwer mit Rechtsmittel anzufechten ist, da hier nur Annahmeberufung möglich ist.

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In solchen Fällen ist die Berufung nur zulässig, wenn sie vom zuständigen Landgericht zur Entscheidung angenommen wird. Bei politischen Verfahren, die von einer kritischen Öffentlichkeit begleitet werden, ist es für ein Landgericht verlockend, die Annahme der Berufung abzulehnen und die Akte somit vom Tisch zu kriegen. Gegen die Verweigerung der Annahme haben die Berufungsführenden kein eigenes Rechtsmittel. Gegen das so rechtskräftig gewordene Urteil legte Cécile im September 2010 Verfassungsbeschwerde ein. In ihrer Beschwerde rügt die Kletteraktivistin die Verletzung von Artikel 103 Abs 1 und 2 des Grundgesetzes (Anspruch auf rechtliches Gehör und Analogieverbot) sowie einen Verstoss gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Wortlaut der Verfassungsbeschwerde:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org

Zum Verfahren gegen Cécile gab es kontinuierliche Bericht auf Indymedia:
15.03.2010 - FfM: Politischer Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile
26.06.2010 - FfM: Prozess gegen Cécile im Hochsicherheitssaal
13.04.2010 - FfF: Prozess gegen Cécile spitzt sich zu
07.05.2010 - FfM: Politisches Urteil gegen Cécile in Frankfurt

 


BAUMBESETZUNGSVERFAHREN IN BERLIN

 

Zeitgleich zu Céciles Verfahren begann letztes Jahr in Berlin ein Verfahren gegen einen weiteren Ausbaugegener, dem vorgeworfen wurde, gemeinsam mit anderen zwei rodungsbedrohte Bäume besetzt zu haben, als es im Herbst 2009 zu weiteren Kahlschlägen kam. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, einen Hausfriedensbruch bei Betreten des Waldes begangen zu haben. Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Damit kam es zur Hauptverhandlung. Diese fand in Berlin statt, da der Aktivist zur „Tatzeit" noch unter 21 Jahren alt war. Der erste Prozesstag im April 2010 vor dem Amtsgericht Tiergarten begann mit einem Ordnungsgeld gegen einen Zuschauer. Der Angeklagte stellte im Verhandlungsverlauf verschiedene Befangenheitsanträge, um die interessengeleitete Ausrichtung der Justiz anzuprangern, und auf die Beschneidung seiner Verteidigungsrechte hinzuweisen. Außerdem forderte er die Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal, damit alle anwesenden Unterstützer_innen (ca. 30) der Verhandlung beiwohnen könnten. Es kam während des Verhandlungstages zweimal(!) zu einer kompletten Saalräumg. Anschließend wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.

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Im August 2010 wurde der Prozess neu angesetzt und auch hier in einen Hochsicherheitssaal verlegt. Alle Anträge des Angeklagten wurden abgelehnt. Befangenheitsanträge des Angeklagten verwarf Richter Ernst gleich selber, da er nicht befangen sei und der Angeklagte damit das Verfahren nur verschleppen wolle. Passend dazu wurden in einigen gestellten Anträgen die Rolle und Funktionsweise der Justiz ausgiebig thematisiert. Dies dürfte wohl der Anlass gewesen sein, warum Richter Ernst nach einigen Stunden anordnete, die Öffentlichkeit komplett aus dem restlichen Verfahren auszuschließen.

Aus dem Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung (also letztenendes dem juristischen Kampf um prozessuale Rechte, die Reaktion auf Fehlverhalten des Richters in Form von Befangenheitsanträgen, Abgabe von politischen Stellungsnahmen zu Rolle und Funktion der Justiz) begründete Richter Martin Ernst am zweiten Verhandlungstag die Anwendung von Jugendstrafrecht, da das Verhalten von Unreife zeuge. Dementsprechend verurteilte er auch nach Jugendstrafrecht: Neben der Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden solle der Angeklagte ein halbes Jahr lang täglich an einer Erziehungsmaßnahme in Form einer Art „Gruppentherapie" teilnehmen. Der betroffene Aktivist legte Berufung gegen das Urteil ein.

 



In der Berufungsinstanz kam es zu drei Prozesstagen. Genaueres lässt sich hier nachlesen. Auch die ausführlichen politische Einlassung des Angeklagten (hier nachlesbar) und sein Plädoyer (hier zu finden) sind lesenswert.

Der Ausbaugegner wurde zur Teilnahme an einem viertägigen Anti-Gewalt-Kurs und dem Ableisten von 40 Arbeitsstunden verpflichtet.

Siehe zum Berliner Verfahren auch folgende Berichte:
03.04.2010 – Berlin: Soliaktion für Ausbaugegner_innen
07.04.2010 – Berlin: Prozess gegen Baumbesetzer
29.08.2010 – Berlin: Prozess gegen Baumbesetzer beginnt neu
20.09.2010 – Berlin: Baumbesetzer erstinstanzlich verurteilt
29.03.2011 – Berlin: Berufungsprozess gegen Baumbesetzer
31.03.2011 – Berlin: Berufungsprozess fortgesetzt
13.04.2011 – Berlin: Urteil gegen Baumbesetzer

 


VERFAHREN IN MAINZ WEGEN AKTION ANLÄSSLICH DES OFFIZIELLEN BAUBEGINNS

 

 

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Erfreulicher endete kürzlich ein Verfahren vor dem Landgericht Mainz, das wegen einer Protestaktion gegen den feierlichen ersten Spatenstich mit dem damaligen Ministerpräsident Roland Koch und Fraport-Vorstand Wilhelm Bender zum Bau der neuen Landebahn stattfand. Auf der Hauptzufahrt zur Baustelle (Okrifterler Straße) wurde mit einer Demonstration, einer Sitzblockade und mit einer Abseilaktion von einer Brücke protestiert. „Klimaschutz statt Kahlschlag-Party" stand auf dem Transparent über der Brücke (hier ein Bericht zur Aktion).

Die vier Kletter_innen wurden per Hubwagen geräumt, eine Sitzblockade wurde durch Wegtragen aufgelöst. Die Polizei ging dabei mit Gewalt vor: zwei Kletterseile wurden von der Polizei durchgeschnitten, damit wurde einem Kletterer der Abstieg im Gefahrenfall unmöglich gemacht. Später wurden gegen die vier Kletterer_innen Verfahren eingeleitet. Vorgeworfen wurde ihnen zunächst Nötigung und schwerer Eingriff in den Schienenverkehr vorgeworfen. Sehr schnell wurde jedoch in allen vier Fällen der Vorwurf des schweren Eingriffs fallengelassen und nur die Nötigung weiterverfolgt.

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Die vier Kletter_innen wurden per Hubwagen geräumt, eine Sitzblockade wurde durch Wegtragen aufgelöst. Die Polizei ging dabei mit Gewalt vor: zwei Kletterseile wurden von der Polizei durchgeschnitten, damit wurde einem Kletterer der Abstieg im Gefahrenfall unmöglich gemacht. Später wurden gegen die vier Kletterer_innen Verfahren eingeleitet. Vorgeworfen wurde ihnen zunächst Nötigung und schwerer Eingriff in den Schienenverkehr vorgeworfen. Sehr schnell wurde jedoch in allen vier Fällen der Vorwurf des schweren Eingriffs fallengelassen und nur die Nötigung weiterverfolgt.

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Der zweitinstanzliche Prozess begann am 21. März 2011 einer Demonstration, die vom Mainzer Bahnhof zum Gericht zog. Dort wurden Transparente aufgespannt und Flyer verteilt. Außerdem wurde Straßenmalkreide kreativ eingesetzt um auf die Verhandlung hinzuweisen.
Der Prozesstag dauerte etwa sieben Stunden und wurde am 04. April weiter fortgesetzt. Da Anwalt verhindert war, stand der Angeklagte ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht. Dennoch konnte der nach Jugendstrafrecht Angeklagte mittels Beweis- und Befangenheitsanträgen zumindest einige Rechte durchsetzen. Unter anderem konnte durchgesetzt werden, dass der vorsitzende Richter das vorhandene Saalmikrofon verwendet, damit die anwesende Öffentlichkeit und der Beschuldigt seinen Ausführungen folgen können. Ein Antrag auf Zulassung einer Laienverteidigerin aus dem Publikum wurde jedoch abgelehnt. Während einer Sitzungspause wurden zwei Personen „aus dem Gerichtsgebäude entfernt", da sie vor der Tür eines Büros auf dem Boden gesessen hatten. Der im weiteren Verhandlungsverlauf gestellte Antrag des Angeklagten, die beiden Personen wieder in das Gebäude zu lassen wurde abgelehnt. Stattdessen hielten die beiden vermeintlichen „Störer_innen" jeweils ein sechsmonatiges Hausverbot für das Gerichtsgebäude.

Im Verhandlungsverlauf wurden vier Zeug_innen vernommen. Zunächst waren zwei LKW-Fahrer der Ticona-Werke vorgeladen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Nötigungsopfer in Betracht kommen. Gegen eine Nötigung sprach unter anderem, dass die Fahrer auf Geheiß der Polizei anhielten und nicht direkt aufgrund der Kletteraktion. Von Bedeutung war zudem die Frage ob es für die LKWs einen Alternativweg gegeben hätte. Für Erheiterung sorgte die Einschätzung eines der beiden Fahrer, die Aktion hätte allein dem Zweck gedient ihn zu ärgern. Einen konkreten Schaden, der ihm entstanden sei, konnte er jedoch nicht benennen. Bei der anschließenden Befragung zweier Polizeibeamt_innen (Einsatzleiter Peter Seiler und seine Kollegin Heß), die die an der Beendigung der Kletteraktion beteiligt gewesen waren, ging es vor allem auch um Fragen des Versammlungsrechts und die formal korrekte Aufforderung den Ort zu verlassen. Nach Ansicht der Ausbaugegner_innen war die Aktion zwingend als Versammlung zu werten, da sie auf öffentliche Teilhabe gerichtet war.



Obwohl die Staatsanwaltschaft gegen Ende des ersten Verhandlungstags noch anregte die Anklage zu erweitern und von einer „gemeinschaftlichen Nötigung" auszugehen, wurde das Verfahren nur kurz nach Beginn des zweiten Verhandlungstages nach § 154 StPO eingestellt. Danach kann von der Verfolgung eines Verfahrens abgesehen werden, wenn bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und die zu erwartende Strafe im Verhältnis dazu nicht ins Gewicht fällt. Angesichts der Geringfügigkeit des aktuellen Tatvorwurfes, reichte hier eine niedrige Verurteilung wegen Erschleichung von Leistungen (Schwarzfahren) für die Einstellung des Nötigungsverfahrens aus. Der vorsitzende Richter bemerkte am Rande, dass sich das Einstellen des Verfahrens nicht darauf zurückführen ließe, dass 17 Anträge gestellt worden sein, denn auf die Anträge des Angeklagten hätte das Gericht durchaus „professionell reagieren" können.

In der selben Sache sind noch Verfahren gegen zwei Kletteraktivistinnen anhängig. Diese sollen zusammengelegt am 17. August (09:00 Uhr) vor dem Amtsgericht Rüsselsheim (Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, Saal 01) verhandelt werden.

Abschließende Pressemitteilung zum Verfahren gegen Paddy:
hier nachzulesen

 

 

ZUM AKTUELLEN VERFAHREN GEGEN FRANZISKA VOR DEM AMTSGERICHT RÜSSELSHEIM

 



Der Aktivistin Franziska wird vorgeworfen, während der Rodungsarbeiten für die vierte Landbahn am Frankfurter Flughafen Anfang 2009 Bäume besetzt zu haben und sich zudem während der polizeilichen Räumung des Widerstandsdorfes im Kelsterbacher Wald in einem Baumhaus festgekettet zu haben (GWR-Interview mit Franziska nach der Räumung). Damit handelt es sich bei diesem Verfahren neben dem Verfahren gegen die Lüneburger Aktivistin Cécile um das einzig bekannte mit Tatvorwürfen aus aus der Zeit um die Waldräumung im Januar/Februar 2009, das nicht vorab eingestellt wurde oder durch einen Deal ohne Prozess beendet wurde.

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Der Vorwurf ist in allen drei Fällen Hausfriedensbruch. Ihr Prozess wird am Dienstag, den 10. Mai 2011 (09:00 Uhr) in Rüsselsheim (Amtsgericht, Saal 01) stattfinden. Auch bei ihr handelt es sich um den zweiten Anlauf: Nach einem ersten Verhandlungstag im Februar 2010 war der Prozess aufgrund massiver Proteste des Publikums vertagt worden (mehr dazu hier). Nach nur fünf Minuten wurde der Saal komplett geräumt, weil ein Bürger aus der Region sich nicht als Fan der Angeklagten beschimpfen lassen wollte und andere ihren Unmut darüber äußerten, dass ein viel zu kleiner Saal gewählt worden sei. Auch außerhalb des Saales setzten Sympathisant_innen ihren Protest fort, so dass die Verhandlung nach etwa einer Stunde abgebrochen werden musste (siehe Video unten). Ende März hätte der Prozess nach über einem Jahr Pause erneut verhandelt werden sollen. Doch das Gericht lud die Angeklagte kurzfristig aus „dienstlichen Gründen" aus und hat nun einen neuen Termin angesetzt.

Im Prozess will die Angeklagte darlegen, weshalb hier kaum von einem umfriedeten Gelände gesprochen werden kann und folglich auch der Vorwurf des Hausfriedensbruchs hinfällig ist. Anhand des rechtfertigenden Notstandes wird sie thematisieren, weshalb der Ausbau des Frankfurter Flughafens aus ökologischen und sozialen Gründen nicht toleriert werden durfte und dass deshalb direkte Aktionen dagegen sinnvoll und notwendig waren. Zudem zweifelt die Beschuldigte an der Strafantragsberechtigung der FRAPORT AG, da der (inzwischen nicht mehr vorhandene) Wald zum angeblichen Tatzeitpunkt unumstritten der Stadt Kelsterbach gehörte und die in der Besitzeinweisung übertragenen Befugnisse nicht umfassend genug sind.

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Sympathisant_innen rufen dazu auf die Aktivist_innen bei ihren Prozessen zu unterstützen!

Anregungen dazu finden sich unter anderem hier.

 

Kontaktmöglichkeit:

waldbesetzung (ähhhd) riseup (dohhhd) net
Telefon: 0176 21727132

Aktuelle Prozesstermine finden sich immer unter:
http://waldbesetzung.blogsport.de/termine/

 

 

Landebahnen zu Skateparks!
Gerichte zu Pommesbuden!
Knäste zu Baulücken!
Wälder zu Wäldern!
Für die Widerbegrünung der Startbahn West!

 

 

 

1 Kommentar
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Kommentar von Hallo
22.02.2012, 19:40 Uhr

Jou ganz chillig ich mag es ;D

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(Was ist das Gegenteil von unten?)