Billig und für Alle
Paragraph 25, Absatz 2 der StVO:
"Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. "
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html
Eine bessere Inspiration für alle die überlegen, ob Autosanzünden wohl eine exquisite Protestform sei, wird es so schnell nicht wieder geben. ;-)
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