Verfassungsbeschwerde unterstützen!

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Aktionsform:

Unterstützersammlung

Ziel:

Wir bitten um namentliche Unterstützung unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz.

Mitmachen:

Informiere dich auf unseren Seiten über uns und unser Vorhaben. Und bei Interesse: mit dem Formular zur namentlichen Unterstützung anmelden.

Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz eingelegt und freuen uns über jeden und jede, der/die uns namentlich den Rücken dabei stärkt.

Das Nds. Versammlungsgesetz ist ein Gesetz, das in vielen Teilen behördenfreundlich, aber nicht freiheitsfreundlich geschrieben worden ist. Wir sorgen uns um die Bewahrung des wichtigen und von vielen Generationen erkämpften Grundrechts auf Versammlung und Demonstration.

Wir - das ist eine Gruppe von Einzelnen, Bürgerinitiativen und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Wir haben uns frei zusammengefunden, wir arbeiten alle ehrenamtlich an dieser Sache, wir sind unabhängig und überparteilich.

Neben der Verfassungsbeschwerde, die zum 31.1.2012 in Karlsruhe eingereicht worden ist, möchten wir Gelegenheiten zur Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema Versammlungs- und Meinungsfreiheit schaffen und anbieten. Jede Mitarbeit und Unterstützung, auch finanzielle ist herzlich willkommen und wird gebraucht.

Themenkategorien:

Anti-Atom / Klima / Energie, Natur-, Tier-, Umweltschutz, Globalisierung / Entwicklung / Migration, Antifaschismus, Soziales / Arbeit, Frieden / Antimilitarismus, Medien / Digitales, Verkehr / Stadtentwicklung, Freiräume / Subkultur, Politik / Demokratie / Recht
2 Kommentare
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Kommentar von Nils Pommeranz
10.02.2012, 11:41 Uhr

Steht CDU für Christlich Deutsche Union?
Nach meiner Recherche für Christlich (Gleichbehandlung von Religionen ist erschwert) Demokratische (wieso soll sie dann ausgehebelt werden?) Union (Vereinigung; hier in Deutschland ist aber mehr als eine Partei wählbar, da sie unterschiedliche Auffassungen von Politik haben)

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Kommentar von Fritz
12.02.2012, 21:34 Uhr

Wenn man das Gesetz liest, ist man doch jedenfalls von Paragraph 4 ganz begeistert! Da heisst es:

§ 4
Störungsverbot

Es ist verboten, eine nicht verbotene Versammlung mit dem Ziel zu stören, deren ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.

Superst!

Genau sowas muss sein!

Und da hat auch eine Verfassungsbeschwerde nicht viel Erfolgsaussichten. Gegendemonstrationen darf es geben, die Auseinandersetzung muss aber eine geistige sein und bleiben.

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(Welche Nummer fehlt: 10, 11, 12, 13, 14, ??)

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