Attac, das globalisierungskritische Netzwerk
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21.08.2012, 12:00 Uhr
Steuerabkommen mit der Schweiz: Gruppenanfragen helfen nicht gegen Steuerflucht

Gruppenanfragen unterliegen strengen Auflagen und Banken kennen 1001 Wege für die Verschleierung von Vermögen. Die Anfragen können schwerlich so präzise gestellt werden, dass versteckte Gelder tatsächlich offen gelegt werden müssen. In anderen Ländern sind Gruppenanfragen längst Standard. Das Angebot der Schweiz kann außerdem die riesigen Nachteile des Abkommens nicht aufwiegen. Die USA kombinieren die Gruppenanfragen mit dem automatischen Informationsaustausch. Nur so können Gruppenanfragen eine echte Wirkung gegen Steuerhinterziehung entfalten.
Die beste und offensichtlichste Lösung im Kampf gegen Steuerhinterziehung wird durch das bilaterale Abkommen blockiert: Seit 2008 liegt in Brüssel ein hervorragender Entwurf für die Überarbeitung der EU-Zinsrichtlinie vor. Die Zinsrichtlinie wäre auch im Hinblick auf die Schweiz ein wirksames und transparentes Instrument zur Bekämpfung von Steuerflucht. Statt eines bilateralen Abkommens braucht es Druck auf die Schweiz, endlich den automatischen Informationsaustausch einzuführen. Dies muss die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen EU-Staaten angehen. Die Bundesländer müssen dies unterstützen – indem sie das Steuerabkommen weiter konsequent ablehnen.
Das Kampagnenbündnis "Kein Freibrief für Steuerbetrüger" wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Tax Justice Network, Attac Deutschland, der Verdi-Fachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung, der Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe, Medico International und dem Südwind-Institut. Den Online-Appell der Kampagne haben schon mehr als 93.000 Menschen unterzeichnet.
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