Trotz Strahlenalarm: Anwohner dürfen nicht gegen Gorleben-Castor klagen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zwei Klagen von Anwohnern der Castor-Strecke Lüneburg – Dannenberg abgewiesen. Grundsätzlich seien Anwohner nicht befugt, gegen Atommülltransporte vor Gericht zu ziehen, um diese zu verhindern. Parallel wurde im Zwischenlager Gorleben eine mögliche Überschreitung der Strahlengrenzwerte erechnet. Atomkraftgegner fordern, weitere Einlagerungen sofort zu stoppen.
Die Klagen der Anlieger gegen Atommülltransporte seien unzulässig, weil die Genehmigungsvorschriften neben dem Schutz der Allgemeinheit nicht “drittschützend” seien: Die Genehmigungen für die Castor-Transporte dienten allein dem Schutz der Allgemeinheit und nicht ... mehr »


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