Brennelementesteuer: Atomkonzerne haben verloren
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe, mit Hilfe der Gewinne aus der Laufzeitverlängerung abgeschöpft werden sollten, sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Finanzgericht Baden-Württemberg. Ein weiterer Rückschlag für die Lobbyisten der Atomenergie in Deutschland, die nun für jeden Brennstab, der in den neun AKW zum Einsatz kommt, Millionen zahlen müssen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 wird der Verbrauch von Kernbrennstoff nach § 2 Kernbrennstoffgesetz, der zur gewerblichen Erz... mehr »




