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26.01.2012, 08:24 Uhr

CastorgegnerInnen in Potsdam vor Gericht

Am heutigen Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt.

Der Prozess soll heute wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste. Eine Aktivistin hatte einen Fahnenmast vor dem Gerichtsgebäude erklettert, begleitet von politischen Sprechchören und Sambarythmen. Beteiligte sprachen dank der Unterstützung von einem “Wendlandgefühl” im Gerichtssaal.

Die vier AktivistInnen hatten am 6. November 2008 unter dem Motto: “Der CASTOR kommt, wir sind schon da” mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg protestiert. Zeitgleich fanden auch an zwei weiteren Brücken auf dem Schienenabschnitt Aktionen statt. Der Protest richtete sich gegen einen weiteren Castor-Transport, dessen Abfahrt in Frankreich kurz bevor stand.

Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. fünf Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und nahm eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage in Haft. Vorbeugend wegen des Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern.

“Dies stellte zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar”, sagt die betroffene Aktivistin.

Sie hat im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die noch nicht entschieden wurde. Jetzt verlangen die Aktivisten einen Freispruch.

Das Amtsgericht Potsdam spielt seit Umstrukturierung der Bundespolizei eine wichtige Rolle in Bezug auf Gerichtsverfahren wegen CASTOR-Transporten. Denn bei Ordnungswidrigkeitsverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Bußgeldbehörde. Das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei, die über eine zentrale Bußgeldstelle verfügt und ihren Hauptsitz in Potsdam hat. Das führt dazu, dass – weit entfernt vom Tatort – in Potsdam verhandelt wird und die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben werden. Nach Meinung der Betroffenen steigt dadurch der Druck zu zahlen, anstatt vor Gericht um seine Rechte zu streiten.

Quellen (Auszug): robinwood.de, hartmutkiewert.net/blog/aktivismus/; 26.01.2011

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