Gauselmann-Gelder für FDP – alles ok?
Die Bundestagsverwaltung sieht keine Anhaltspunkte, dass beim Einstieg des Spielautomatenherstellers Gauselmann bei FDP-Tochterfirmen gegen Transparenzregeln des Parteiengesetzes verstoßen wurde. Der Verdacht einer verdeckten Spendenzahlung an die FDP sei unbegründet. Allerdings kann die Bundestagsverwaltung nur auf Grundlage des lückenhaften Parteienrechts prüfen und hat keine Ermittlungsbefugnisse. Das Prüfungsergebnis ist wenig aussagekräftig ... mehr »












