Der Verfassungsschutz und die Gemeinützigkeitet – Offener Brief
Am 23. Mai verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergestez 2013 – in einer Abgabenordnung wird darin u.a. ein Wort gestrichen, welches dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, über das Wohl und Wehe von gemeinnützigen Organisationen zu entscheiden. Gemeinnützige Organisationen, die als extremistisch gekennzeichnet wurde verloren bisher – widerlegbar – die Gemeinnützigkeit. Das heißt, dass sie die Vorwürfe widerlegen konnten. Nun soll dieses Wort “widerlegbar” gestrichen werden – dann würden Organisationen automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Das Gesetz ist am 28. Juni in der ersten Lesung des Plenums des Bundestages – zwei weiter Lesungen werden folgen, dann nach der Sommerpa... mehr »





