Wenn der Inlandsgeheimdienst über die Gemeinnützigkeit entscheiden soll
Ob eine Organisation gemeinnützig sein kann, soll zukünftig auch vom Verfassungsschutz abhängen – zumindest wenn es nach den Änderungen der Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2013 geht. Dort ist die Streichung eines Wortes vorgesehen, die es in sich hat. Danach sollen Vereine automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht genannt werden. Dies soll ohne Anhörung der Betroffenen geschehen und würde die Organisationen schnell an den Rand der Insolvenz bringen – und Steuern müssten auch für vergangene Jahre nachgezahlt werden. Doch es regt sich Widerstand.




