Eine Mütze voll Schlaf – Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bestätigt
Zwischen 23:00 und 5:00 Uhr sind am Frankfurter Flughafen keine Starts und Landungen erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute bestätigt. Das ist gut, aber noch lange kein Grund zum Jubeln.
Konkret ging es in dem Rechtsstreit um 17 nächtliche Flüge, die das Land Hessen genehmigt hatte – und zwar rechtswidrig, wie das Gericht jetzt feststellte. Das Land Hessen hatte nämlich mit dem Planfeststellungsbeschluss grünes Licht für diese 17 Flüge gegeben – ohne zuvor die Betroffenen zu dieser im ursprünglichen Betriebskonzept nicht vorgesehenen Regelung anzuhören. Das rügte das Bundesverwaltungsgericht jetzt als Verfahrensfehler.
Außerdem entschieden die Richter, dass in den Nachtrandstunden (22-23 Uhr und 5-6 Uhr) nicht mehr durchsch... mehr »




